Export und Versandverfahren: LRN oder MRN

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Mit der Umstellung auf die neuen Release-Versionen für das NCTS-Versandverfahren und ATLAS AES 3.0 für die Ausfuhr wird für einen Vorgang die Master Reference Number (MRN) nicht mehr sofort durch den Zoll vergeben. Um den Vorgang eindeutig bei der Entgegennahme gegenüber Ihrem Zollamt zu identifizieren, brauchen Sie dazu vorab eine Local Reference Number (LRN). In diesen Fällen fehlt Ihnen daher eine MRN bei der Gestellung.

Die LRN in Export Filing: ATLAS

Mit der Umstellung auf das neue ATLAS Release 3.0 erhalten Sie im Status “Entgegengenommen” nicht länger eine MRN, sondern brauchen zunächst eine LRN. Diese wird für das Ausfuhrverfahren von den AEB-Anwendungen erstellt. Die ATLAS – Teilnehmerinfo zu ATLAS AES 3.0 erläutert dazu: Die LRN (Local Reference Number) ist ein innerbetrieblich vom Ersteller der Nachricht „Anmeldung zur Ausfuhr“ vergebenes Ordnungskriterium und künftig verpflichtend anzugeben. Sie ersetzt die bisherige Bezugsnummer und dient der vorläufigen Identifizierung eines Ausfuhrvorgangs zwischen Entgegennahme und Annahme.

  • Daher nutzen Sie die LRN in verschiedenen Ausfuhrverfahren, um den Vorgang gegenüber Ihrem zuständigen Zollamt eindeutig zu identifizieren, zum Beispiel bei Anmeldungen im einstufigen Verfahren an der Ausgangszollstelle oder im Normalverfahren mit einer Gestellung am Amtsplatz.
    Haben Sie bislang den MRN-Laufzettel als Dokument für den Zoll verwendet, können Sie dies zukünftig auch für den Ausdruck einer LRN nutzen. Bis zur technischen Umstellung des Dokuments durch AEB im Juli 2023 können Sie die LRN auch in anderer Form, z. B. als Notiz an Ihr Zollamt übergeben.
  • Ausfuhrbegleitdokument und Ausgangsvermerk: Die beiden Dokumente werden durch den Zoll erstellt. Hier finden Sie die LRN nach der Umstellung im Feld 7 zusammen mit der Sendungsnummer. Die Sendungsnummer wird bei der Ausgabe auf dem ABD ggf. gekürzt. Die Feldbefüllung übernimmt der Zoll mit den Inhalten aus der Ausfuhranmeldung. Wenn Sie möchten, dass die Bezugsnummer auf dem ABD erscheint, erfassen Sie die Bezugsnummer auch im Feld „Sendungsnummer”.

LRN im NCTS-Versandverfahren

Im Versandverfahren vergeben Sie selbst für jeden Vorgang eine LRN, zu der die ATLAS-Teilnehmerinformation weitergibt: Die LRN (Local Reference Number) ist ein innerbetrieblich vom Ersteller der Nachricht Versandanmeldung (E_DEP_DAT) vergebenes Ordnungskriterium und künftig verpflichtend anzugeben. Sie ersetzt die bisherige von der Zollstelle übermittelte Arbeitsnummer und dient der vorläufigen Identifizierung einer Versandanmeldung zwischen den Zeitpunkten der Entgegennahme und Annahme.

Die AEB-Anwendung gibt für die Vergabe vor, dass die LRN eindeutig ist und nicht bereits vergeben wurde. Auch für das Versandverfahren wird das MRN-Dokument in den AEB-Anwendungen derzeit auf die neuen Vorgaben angepasst. Zukünftig wird sowohl die LRN als auch das Eröffnungszollamt ausgewiesen.

Hilfe bei der Abstimmung mit dem Zoll

Möchten Sie sich vor der Annahme mit Ihrem Zollamt zu einzelnen Vorgängen abstimmen, denken Sie daran, dass durch den Parallelbetrieb von zwei ATLAS-Versionen aller Teilnehmer auch auf Zollseite unterschiedlich vorgegangen werden muss. Weisen Sie daher ggf. auf Ihre ATLAS Version AES 3.0 bzw. 9.1 für das NCTS-Verfahren hin und dass die Vorgänge über die LRN aufzufinden sind.

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Die Umstellung auf die neuen Release-Versionen für das NCTS-Versandverfahren und ATLAS AES 3.0 führt dazu, dass die Master Reference Number (MRN) nicht mehr sofort vergeben wird. Stattdessen benötigen Sie eine Local Reference Number (LRN) zur Identifizierung des Vorgangs bei der Entgegennahme durch das Zollamt. Die LRN wird nun im Ausfuhrverfahren von den AEB-Anwendungen erstellt. Im NCTS-Versandverfahren müssen Sie ebenfalls eine LRN vergeben, die als Ordnungskriterium dient. Es wird empfohlen, sich mit dem Zollamt abzustimmen, da durch den Parallelbetrieb von zwei ATLAS-Versionen unterschiedlich vorgegangen werden kann. Die LRN ersetzt die bisherige Bezugsnummer und dient der vorläufigen Identifizierung eines Vorgangs. Die LRN wird im Ausfuhrbegleitdokument und im Ausgangsvermerk angegeben, um den Vorgang eindeutig zu identifizieren.